Vogelpest | Bundesweites Risiko-Gebiet nach § 8 Abs. 3 VGV

Gänse

Ab 3. November 2025 gilt das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko gemäß § 8 Abs. 3 Vogelgesundheitsverordnung (VGV). Dies erfolgt aufgrund der steigenden Geflügelpest-Fälle in Europa und vereinzelter HPAI-Nachweise bei Wildvögeln in Österreich.

 

Wichtige Maßnahmen für GeflügelhalterInnen:

  • Enten und Gänse strikt von anderem Geflügel trennen.
  • Geflügel vor Wildvögeln schützen (Netze, Dächer, Unterstände).
  • Kein Oberflächenwasser zur Tränkung verwenden.
  • Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften sorgfältig reinigen und desinfizieren.

 

Auffälligkeiten unverzüglich melden:

Futter- oder Wasseraufnahme sinkt > 20 %

Eierproduktion sinkt > 5 % über 2 Tage

Mortalität > 3 % innerhalb einer Woche

 

Der Fund toter Wasser- oder Greifvögel ist sofort der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen zu melden.

 

Die Einhaltung der Maßnahmen ist dringend notwendig, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

 

PDF-Datei: 

ESV-2023-159468_20_Kundmachung_zur_Festlegung_eines_HPAI-Risikogebietes_2_.pdf herunterladen (0.49 MB)

Brief_intern_extern_BH-GR_-_Für_den_Bezirkshauptmann_Grieskirchen[11].pdf herunterladen (0.23 MB)

03.11.2025