KG-Bus

   Kindergartentransport  

    

1.   Der Kindergartentransport richtet sich nach den Richtlinien des Landes (Wegstrecke mindestens 1 km). 

 

2.   Eltern, deren Kinder mit dem von der Gemeinde organisierten Bustransport befördert werden, sind verpflichtet, ihr Kind zu den Halte (Sammel-) stellen zu begleiten bzw. durch eine zur Übernahme der Aufsicht geeignete Person (muss mindestens das 14. LJ. vollendet haben) begleiten zu lassen. Das Kind ist an die Begleitperson im Beförderungsmittel zu übergeben und ordnungsgemäß anzuschnallen. 

 

3.   Für den Kindergartentransport wird vom Erhalter mittels Einzugsermächtigung ein Kostenbeitrag von 14,00 € monatlich eingehoben.